Anhörung zu von der Leyens Initiative: Internetsperren nur als letztes Mittel
Bei der Bundestags-Anhörung haben Fachleute Internet-Sperren von Kinderpornos nicht grundsätzlich abgelehnt, ziehen aber Löschung vor. taz.de fasst die wichtigsten Ergebnisse zusammen.
BERLIN taz | Für die Gegner von Internetsperren war die Expertenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestags kein Erfolg. Es gab wenig grundsätzliche Munition gegen die Einführung von Internet-Sperren. Das Projekt von Wirtschaftsminister Guttenberg (CDU) und Familienministerin von der Leyen (CDU) ist aber noch nicht abgeschlossen. Auch Abgeordnete der Koalition zeigten sich offen für Verbesserungsvorschläge.
Im folgenden fasst taz.de die wichtigsten Ergebnisse der Anhörung zusammen:
Löschen und/oder sperren?
Die Gegner von Internetsperren argumentieren, dass es viel effizienter sei, Kinderpornoseiten aus dem Netz zu entfernen, statt nur den Zugang zu erschweren. Dann müsse auch keine neue Infrastruktur für solche Sperren aufgebaut werden.
Die Experten waren einhellig der Ansicht, dass zunächst oder zumindest zeitgleich bei den Server-Betreibern angesetzt werden muss. Das sei man den Opfern schuldig, aber auch den Providern, deren Inhalte nicht einfach gesperrt werden dürften, ohne ihnen die Chance zur Abhilfe zu geben. Ulrich Sieber vom Freiburger Max-Planck-Institut für Strafrecht sah sogar eine verfassungsrechtliche Pflicht darin, zunächst an der Quelle anzusetzen, bevor gesperrt wird. Die Experten verlangten also, dass Sperren nur als letztes Mittel angewandt werden, wenn das Ansetzen an der Quelle scheitert. Dass Sperren per se unzulässig seien, erklärten sie dagegen nicht.
BKA-Abteilungsleiter Jürgen Maurer betonte, dass auch heute versucht werde, Kinderpornos von den Servern zu nehmen. Die Zusammenarbeit mit den Partner-Behörden in westlichen Staaten klappe auch gut. Probleme gebe es, wenn die Server in Russland, Osteueropa oder in der Karibik stünden. Doch auch in diesem Fall sollen die jeweiligen Polizeien via Interpol informiert werden, dass eine Sperrung dort gehosteter Seiten in Deutschland vorgenommen wird. Nur ein bis fünf Prozent des BKA-Personals, das sich mit Kinderpornographie beschäftigt, solle für die Abwicklung der Sperren eingesetzt werden, so Maurer - was zeige, dass der Schwerpunkt durchaus auf der Strafverfolgung liege.
Machen Sperren überhaupt Sinn?
Die Gegner von Internetsperren halten diese für ein Wahlkampfplacebo, weil sie so leicht umgangen werden können. Die Medienwissenschaftlerin Korinna Kuhnen sah den Sinn von Sperren vor allem in Verbindung mit der Stoppseite, die angezeigt wird, wenn jemand eine gesperrte Seite ansteuert. Dies könne an die Strafbarkeit solcher Inhalte erinnern und sei eine Form sozialer Kontrolle, die es sonst im Internet nicht gebe. BKA-Mann Maurer verwies auf die Situation in Staaten mit Internetsperren, wie Dänemark, Schweden und Finnland. Auch nach einigen Jahren Erfahrung werde das Sperr-Konzept dort nicht in Frage gestellt.
Wird das Richtige gesperrt?
Die Gegner von Internetsperren verweisen auf Untersuchungen von geleakten Sperrlisten aus Skandinavien, wonach sich auf den Listen kaum Kinderpornographie befunden habe. BKA-Mann Maurer führte solche Befunde auf drei Faktoren zurück. Erstens sei eine Liste extrem schnell veraltet, weil Kinderpornoseiten ständig auf neue Domains verschoben werden.
Wer eine Liste nach zehn Wochen überprüfe, könne also nicht realistisch feststellen, ob diese einmal korrekt war. Zweitens seien kinderpornographische Angebote auch auf gesperrten Seiten oft schwer zu finden. Das BKA habe sich bei der Überprüfung aktueller Listen aus Skandinavien von der örtlichen Polizei helfen lassen müssen.
Das widerlegt natürlich das Argument von der Leyens, dass unbeteiligte Bürger plötzlich im Netz auf Kinderpornographie stoßen und dort angefixt werden. Drittens sei die Rechtslage nicht überall gleich. Vieles, was in Skandinavien gesperrt ist, sei in Deutschland nicht als Kinderpornographie strafbar. Man werde deshalb bei der Erstellung der deutschen Sperrliste ausländische Listen nicht ungeprüft übernehmen und in Zweifelsfällen auf eine Listung verzichten.
Soll auch Jugendpornographie gesperrt werden?
SPD-Jugend- und FamilienpolitikerInnen fordern, dass nicht nur die Darstellung von Pornographie von Kindern (bis 14 Jahren) gesperrt wird, sondern auch die Darstellung von Sex mit/von Jugendlichen (14 bis 18 Jahren). Völkerrechtlich gälten Menschen bis 18 Jahre als Kinder. Diese Forderung wurde nicht einmal vom BKA unterstützt. Die Abgrenzung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen sei zu schwierig und zu aufwändig, argumentierte Jürgen Maurer. Auch MPI-Experte Ulrich Sieber plädierte dafür, sich zunächst auf die schlimmsten Fälle, also auf Kinderpornographie, zu konzentrieren.
Ist ein Richtervorbehalt erforderlich?
Die Gegner von Internetsperren halten es für undemokratisch, wenn eine Polizeibehörde unkontrolliert festlegt, welche Seiten gesperrt werden. Hierzu entwickelte der SPD-Abgeordnete Martin Dörmann ein interessantes Modell. So sollten die Provider gesperrter Seiten über die Sperrung informiert werden.
Wer mit der Sperrung nicht einverstanden sei, könne protestieren und nur in diesen Fällen müsste dann ein Richter entscheiden. So könnte sich der Richtervorbehalt auf die kritischen Fälle beschränken. Gegen dieses Modell spricht, dass niemand protestieren wird, wenn er mit einem jugendpornographischen Angebot auf einer Kinderporno-Liste landet, weil beides strafbar ist.
Das BKA sah nicht einmal die Notwendigkeit die Provider zu informieren, es genüge, wenn die jeweils zuständige Polizeibehörde von der Sperrung informiert würde. Faktisch gebe es in Skandinavien auch kaum Beschwerden, keine Klagen und es musste auch noch nie Schadensersatz bezahlt werden, so Maurer. Typischerweise fänden sich auf Kinderporno-Seiten keine sonstigen Inhalte, vielmehr würden die Domains nur für kinderpornographische Zwecke eingerichtet (s.o.).
Muss die Prävention mit Strafverfolgung verbunden werden?
SPD-Justizministerin Zypries hatte durchgesetzt, dass die IP-Adressen der Internet-Nutzer, die auf einer gesperrten Seite landen, auch für die Strafverfolgung verwendet werden können. Schließlich ist in Deutschland schon der Versuch strafbar, sich Kinderpornographie zu verschaffen.
Das hielten fast alle Experten für problematisch. Wenn jemand auf einer gesperrten Seite lande, erzeuge dies erstmal nur einen geringen Verdacht, dass er es auf Kinderporno-Angebote abgesehen hatte, argumentierte MPI-Experte Sieber. Es gebe schließlich viele Möglichkeiten, jemanden auf Seiten zu locken oder zu transferieren, an denen man gar nicht interessiert sei. Eine derart weitgehende Strafverfolgung könne dazu führen, dass bestimmte, eigentlich legale Seiten vorsichtshalber gar nicht mehr angesteuert werden, gab der SPD-Abgeordnete Dörmann zu bedenken.
Klaus Jansen vom Bund deutscher Kriminalbeamter warnte davor, dass die Polizei völlig überfordert wäre, so eine Unmenge von Verdachtsfällen zu überprüfen. Der Mannheimer Rechtsprofessor Matthias Bäcker und Rechtsanwalt Dieter Frey hielten es für zulässig, wenn der Gesetzgeber die Speicherung von IP-Adressen an den gesperrten Seiten verbietet.
Auch das BKA war nicht gegen ein solches Verbot, das müsse aber der Gesetzgeber entscheiden. Zu bedenken sei jedoch, dass aus den IP-Adressen auch Hinweise auf Personen herausgelesen werden könnten, die immer wieder versuchen, auf Kinderporno-Seiten zuzugreifen oder die versuchen, Umgehungstechniken zu nutzen.
Dann müssten allerdings die Menschen hinter allen so gespeicherten IP-Adressen ermittelt und in einer dauerhaften großen Vorratsdatei für den laufenden Abgleich gespeichert werden. Nach der derzeit geplanten Rechtslage, würden die Staatsaanwaltschaften am Sitz des Providers entscheiden, ob sie anhand der IP-Adressen Ermittlungen gegen Internet-Nutzer aufnehmen.
Darf der Bund das geplante Gesetz überhaupt beschließen?
Die Bundesregierung hält ein Bundesgesetz für zulässig, weil der Bund Gesetze für das "Recht der Wirtschaft" erlassen dürfe. Der Staatsrechtler Matthias Bäcker hält jedoch die Länder für zuständig, weil es im Kern um Gefahrenabwehr gehe. Das Recht der Wirtschaft sei nicht einschlägig, weil hier ja die Gefahren nicht von den Access Providern ausgehen, die zur Sperrung verpflichtet werden. Diese seien hier nur der verlängerte Arm des gefahrenabwehrenden Staates. Bäcker verwies auch auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Recht der Wirtschaft in solchen Fällen nicht passe.
Keine Probleme sahen die Experten darin, dass das BKA als Bundesbehörde die Sperrlisten zusammenstellt. Dies sei von der Zentralstellen-Funktion des BKA gedeckt, sagte Jürgen Maurer. Das BKA helfe den Landespolizeien durch die Sammlung von Informationen schon immer bei der Gefahrenabwehr.
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