■ Abhörgesetz: Angriff vorm Sommer
Hamburg (AFP) – Der Große Lauschangriff soll nach Angaben der Bild vor der parlamentarischen Sommerpause am 19. Juni von der Bundesregierung verabschiedet werden. Dem von Bundesinnen- und Bundesjustizministerium erarbeiteten Gesetzentwurf zufolge ist das Abhören von Wohnungen bei Verdacht auf schwerste Straftaten der organisierten Kriminalität erlaubt. Dem Lauschangriff müssen drei Richter einer Landgerichtskammer zustimmen. Ein Lauschangriff soll höchstens vier Wochen dauern.
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