: Angriff auf das Grundgesetz –betr.: „Als plötzlich die Erleuchtung kam“ und Dokumentation, taz vom 31. 5. 99
Es ist schön, daß Sie die lügenhafte Lagebeurteilung des Auswärtigen Amtes (AA) zum Kosovo noch einmal zum Thema machen. Ich habe in meiner Austrittserklärung aus den Fischer-Chören (früher „Die Grünen“) vom 14. 5. vor allem diesen Punkt betont, mit zwei Argumenten: 1. die Lagebeurteilungen dienten nicht erst den Verwaltungsgerichten, sondern im Vorfeld bereits den kommunalen Ausländerbehörden als Maßstab. Belügt das AA diese Ämter, gerät der Rechtsstaat in Gefahr. Der Bürger/die Bürgerin muß davon ausgehen, daß im innerbehördlichen Verkehr Rechtssicherheit besteht, sonst ist alles Verwaltungshandeln für die Katz. Insoweit wurde der Grundsatz „Rechtmäßigkeit der Verwaltung“ verletzt.
2. Indem das AA als Teil der Exekutive Verwaltungsgerichte (Teil der Judikative) belügt, wird die vom Grundgesetz (GG) geschützte Gewaltenteilung verletzt. Ihr Kern ist es, daß die Verletzung von Rechten durch die eine Gewalt von einer anderen korrigiert werden könnte. Bei vorsätzlichen Lügen des AA ist das nicht mehr möglich.
Ich würde gerne wissen, was Verfassungsrechtler zu diesem Angriff auf das GG meinen. Eine Privatperson käme für eine solche vorsätzliche Falschaussage übrigens selbstredend vors Strafgericht.
Im übrigen: Wie zynisch darf eigentlich ein hochbezahlter Sprecher des AA, vereidigt auf die Verfassung, mit der Wahrheit umgehen? Reinhard Finck, Mitglied des Kreistags Wesel (Ndrh.), fraktionslos seit 14. 5. 99.
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