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Der Personalrat der Uniklinik Eppendorf hat Strafantrag wegen Verletzung des Briefgeheimnisses gestellt. Nach der Aufforderung des Direktoriums, ihre Schlüssel für das Personalratsbüro nach offiziellem Ablauf der Legislaturperiode abzugeben, war der Brief mit dem Schlüssel an den Wahlvorstand der Personalratswahlen abgefangen worden.
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