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Angemessene Entschädigung zahlen

betr.: „Homosexuelle: NS-Opfer rehabilitieren“, taz vom 28. 1. 00

Die umfassende Wiedergutmachung gegenüber den homosexuellen Opfern des NS-Regimes ist überfällig. Die PDS hat deshalb in dieser Woche einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der die Rehabilitierung und Entschädigung der nach dem berüchtigten Schwulenparagraphen 175 Verurteilten fordert. Bund und Länder sollen außerdem Mittel für eine Stiftung zur Verfügung stellen, die die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Homosexuellenverfolgung und Initiativen zum Abbau der Diskriminierung und Vorurteilen gegenüber Lesben und Schwulen fördert.

Darüber hinaus sollten aber auch die Strafen derjenigen getilgt werden, die noch bis 1969 in der BRD und – wenn auch in wesentlich geringerer Intensität – in der DDR bis 1968 wegen einvernehmlicher homosexueller Kontakte unter Erwachsenen verurteilt wurden. Ihnen sollte eine angemessene Entschädigung gezahlt werden. Das wäre einmalig in der bisherigen Rechtsgeschichte. Die Bundesrepublik hat damit die Chance, die in ihrer Verantwortung geschehene gravierende Verletzung des Grundrechts auf sexuelle Selbstbestimmung aufzuarbeiten.

Eine Entschuldigung allein, wie Däubler-Gmelin sie angekündigt hat, reicht da nicht aus. Christina Schenk, MdB Lesben- und

schwulenpolitische Sprecherin der PDS-Bundestagsfraktion

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