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Angeklagter gesteht braunen Zusammenhalt

■ Rechte ANS/NA existierte weiter

Stuttgart (dpa) – Der Prozeß gegen den 39jährigen Neonazi Jürgen Mosler begann gestern mit einem Geständnis. Er soll als Rädelsführer die verbotene „Aktionsfront Nationale Sozialisten/ Nationale Aktivisten“ (ANS/NA) nach dem Tod ihres Gründers Michael Kühnen zwischen 1991 und 1993 fortgeführt haben. Der Prozeß gegen Mosler war 1994 nach über drei Jahren Verhandlung wegen Krankheit einer Schöffin geplatzt.

Mosler, einst Freund, dann Gegenspieler Kühnens, räumte gestern die gegen ihn erhobenen Vorwürfe weitgehend ein. Im ersten Prozeß hatte er lediglich Angaben zur Person gemacht. Nun erklärte er, nach dem Verbot der ANS/NA sei das „Komitee zur Vorbereitung des 100. Geburtstags Hitlers“ (KAH) gegründet worden, um „die Leute zusammenzuhalten und die Ideen weiterzuführen“. Die Strukturen der ANS/NA seien dabei – unter anderer Bezeichnung – weitgehend übernommen worden. Zudem habe die damals unbedeutende „Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei“ (FAP) zum legalen Arm der Bewegung werden sollen. Ziel der KAH-Mitglieder sei es gewesen, die FAP zu unterwandern. Beim ersten Verfahren, das im Februar 1991 gegen insgesamt zehn Männer und eine Frau begann, war Mosler der Hauptangeklagte. Die Staatsanwaltschaft hatte für ihn eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert. Im Dezember 1993 wurde die Verhandlung gegen FAP-Chef Friedhelm Busse vom Prozeß abgetrennt und Busse dann zu einer dreijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Für das neue Verfahren sind drei Verhandlungstage angesetzt.

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