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Andreas Milk Sexuell belästigte Hecke

Foto: Illustration:

Das Leben als Gerichtsreporter bringt aufregende Erkenntnisse. Zum Beispiel: Es ist möglich, betrunken zu werden, ohne sich erst mit hohem Zeitaufwand Alkohol in den Rachen gießen zu müssen. Die komfortable – und auch noch kostenlose! – Rausch-Variante basiert auf dem sogenannten Eigenbrauer-Syndrom. Am Kamener Kreuz fasste die Polizei einen Autofahrer mit knapp 2 Promille im Blut. Er war in die Leitplanke gekracht. Vor dem Strafrichter berief der Mann sich auf besagtes Syndrom: außer Rand und Band geratene Bakterien und Pilze, die im Darm aus schierem Übermut fröhlich Alkohol fabrizieren, wo vorher keiner war.

Trotz seines, nun ja, Leidens bekam der Fahrer eine Geldstrafe wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs. Offen blieb beim Prozesstermin, ob er vielleicht nicht doch schon vor dem Losfahren über die Vorgänge in seiner unteren Körperregion im Bilde war. Da ins Detail zu gehen, hätte das Verfahren unnötig aufgebläht, fand der Richter – und aufgebläht war ja anscheinend schon der Bauch des Angeklagten.

Was ebenfalls offen bleibt: Wie verbreitet ist das Eigenbrauer-Syndrom in Deutschland? Auf unsere Brautradition im Allgemeinen bilden wir uns ja eine Menge ein. Quellen im Internet legen sich in Sachen Eigenbräu nicht genau fest. Übrigens, hübsch wäre in dem Zusammenhang irgendwas Verschwörungstheoretisches. Zum Beispiel: Lebensmittelhersteller machen das Volk durch Zusatz bestimmter Stoffe dauerblau und gefügig. Und wenn schon nicht alle Lebensmittelhersteller, dann aber doch wenigstens die Caterer von Regierungs-Pressekonferenzen, Regierungs-Talkshows mit Caren Miosga und Regierungs-Kabarettabenden mit Dieter Nuhr.

Traditionell gelingt es jedoch den meisten Delinquenten unseres kleinen Amtsgerichts ganz ohne Nutzung von selbstgemachtem oder gekauftem Alkohol, sich danebenzubenehmen. Zu denen, die’s geschafft haben, zählt ein viriler Enddreißiger. Vergangenen Sommer hatte er ein lesbisches Paar genervt – schlicht, weil es ein lesbisches Paar ist.

Tatort war der Rand des Grundstücks, das von den Frauen bewohnt wird. Dort stehen Büsche. Einen habe sich der Mann gegriffen und Kopulationsbewegungen daran ausgeführt, hieß es in der Verhandlung. Seine Kinder hätten ihm dabei zugeschaut und die Bewegungen nachgeahmt. Oha. Wenn es um „unsere Kinder!“ geht, möchte sich selbst unter den dümmsten Störenfrieden niemand etwas Böses nachsagen lassen. Deshalb versicherte der Mann dem Richter: „Ich habe niemals eine Hecke sexuell belästigt.“

Die Frauen hatten später mit dem Handy noch ein paar kernige Beleidigungen festgehalten. Der Mann bekam eine Strafe. Der Fall ist damit abgeschlossen. Puh, ein Glück! Epstein-Files für Botaniker – das hätte noch gefehlt. Präventionstipp: Leute, pflanzt Brennnesseln!

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