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AnalyseZum Glück verunglückt

■ Nur ein Not-Naturschutzgesetz aus Bonn - doch das ist gut für die Umwelt

Wenn morgen der Vermittlungsausschuß von Bundesrat und Bundestag die sogenannte „kleine Naturschutz- Novelle“ beschließt, dann sind die Bonner Bemühungen endgültig gescheitert. Denn die „kleine Novelle“ wird nicht mehr umfassen, als das, was die EU schon längst vorschreibt: Das Einpassen der EU-Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) und der EU-Artenschutz-Verordnung in deutsches Recht. Das ist eigentlich schon seit 1994 fällig, weshalb der Europäische Gerichtshof am 11. Dezember die Bundesrepublik unter Androhung von Strafgeldern verklagt hat, das Versäumte schleunigst nachzuholen.

Da nützt es auch nichts, daß Unions-Kreise diese „kleine Novelle“ als „Kompromiß“ mit den Bundesländern bezeichnen. Alles, was sich die Bundesregierung so sehr wünschte, mehr Ausgleich für Landwirte, leichtere Freizeitnutzung, weniger Einschränkungen fürs Bauen, all das ist gescheitert. Statt dessen wird, einem Vorschlag der Länder folgend, nur das EU- Recht umgesetzt. Die Bundesregierung machte gar nicht erst den Versuch, einen Kompromißvorschlag auszuarbeiten, der wenigstens den einen oder anderen Punkt durchsetzt. Zu einhellig war die Ablehnung der Länder – über die Parteigrenzen hinweg. Vor allem der Vorstoß aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium, die Bauern bereits für das Unterschutzstellen ihres Ackers zu entschädigen, ganz gleich, ob sie wirklich beeinträchtigt sind, brachte die Länder auf. Dadurch wären Belastungen in dreistelliger Millionenhöhe auf die Länder zugekommen. Unbezahlbar.

Um so rätselhafter, daß Landwirtschaftsminister Jochen Borchert (CDU) noch immer auf seinen Forderungen beharrt. Erst vergangene Woche bei der Vorstellung seiner Agrarbilanz forderte Borchert erneut, daß eine Ausgleichklausel im Vermittlungsergebnis auftauchen solle. Völlig sinnlos, denn gegen die Länder ist das nicht mehr durchzusetzen, und um sie führt in dieser Frage kein Weg herum. Das Poltern Borcherts ist also nicht mehr als Theaterdonner. Alles was er jetzt noch erreichen könnte, wäre ein Scheitern der kleinen Lösung. Deutschland würde sich in Europa bis auf die Knochen blamieren, weil es als Möchtegern-Umweltvorreiter Strafen an die EU zahlen müßte. Für die Umwelt wäre die kleine Novelle aber durchaus ein Fortschritt. Mit der FFH-Richtlinie wäre Deutschland gezwungen, solche Gebiete, in denen Luchs, Schwarzstorch oder Biber leben, in großem Umfang unter Schutz zu stellen. Deutschland liegt hier weit hinter den übrigen EU-Staaten zurück – etwa Dänemark, wo 20 Prozent FFH-Gebiete sind, oder Großbritannien (12 Prozent). Zum Vergleich: Niedersachsen, das in Deutschland vergleichsweise viel Naturschutzgebiete hat, peilt etwa 6 Prozent FFH-Flächen an. Matthias Urbach

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