: Amtlich praktizierter Antisemitismus
■ betr.: "Ein Jude kann nicht Deutscher sein", taz vom 30.8.91
Betr.: »Ein Jude kann nicht Deutscher sein«
taz vom 30.8.
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom August 1991 kann sich ein jüdisches Ehepaar nicht wie andere Deutsche auf die deutsche Sprache und Kultur berufen. Das ist gängige höchstrichterliche Rechtsprechung.
Jüdische und deutsche Kultur sind seit vielen Jahrhunderten nicht voneinander zu trennen. In vielen mittel- und osteuropäischen Gebieten, etwa Prag, Czernowitz, dem Baltikum, waren gerade Juden Träger und Verbreiter von deutscher Sprache und Kultur. Doch ebenso lange haben Verwaltung, Fiskus und Recht versucht, jüdische und nichtjüdische Deutsche zu trennen, indem sie Juden diskriminierten und drangsalierten. Christlich-Soziale und Deutsch-Nationale dekretierten, Juden seien keine Deutschen. Das wurde zum Nährboden für Nazismus und Massenmord.
Solange Teile von Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit ohne ausreichende Berücksichtigung der Geschichte des Antisemitismus Juden mehr Belastungen unterwerfen, als andere Deutsche zu ertragen haben, solange lebt das Tausendjährige Reich bei uns im amtlich praktizierten Antisemitismus fort. Jüdische Gruppe Berlin
i.A. des Sprecherrats Alisa Fuss
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen