Amnestiegesetz in Russland: Greenpeace-Aktivisten kommen frei
Das russische Parlament hat das geplante Amnestiegesetz ausgedehnt. Auch den zeitweise festgehaltenen Greenpeace-Aktivisten soll ein Prozess erspart bleiben.

MOSKAU dpa/ap | Im Zuge der von Kremlchef Wladimir Putin veranlassten Amnestie sollen auch mehrere bei Straßenprotesten festgenommene russische Oppositionelle auf freien Fuß kommen. Die Staatsduma fügte am Mittwoch in das Projekt noch einen Passus ein, nach dem Teilnehmer an Unruhen straffrei bleiben. Die Organisatoren solcher Proteste sollen aber weiter verfolgt werden.
Wie Medien aus dem Parlament berichteten, betrifft dies acht Inhaftierte, die am 6. Mai 2012, dem Tag vor Putins dritter Amtseinführung, protestiert hatten. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International forderte erneut die Freilassung aller 27 wegen der Anti-Putin-Proteste Angeklagten. Das lehnte die Duma aber ab.
Freikommen sollen durch die Amnestie auch die beiden zu zwei Jahren Straflager verurteilten Putin-Gegnerinnen der Punkband Pussy Riot. Pjotr Wersilow, der Ehemann von Tolokonnikowa, sagte der Nachrichtenagentur AP, er hoffe, dass das Gesetz durchgehe und die beiden Frauen bereits am Tag der Veröffentlichung des Textes - wahrscheinlich Donnerstag - freikämen. „Es gibt nichts, was dies verhindern könnte“, sagte er.
Zudem erstreckt sich die Anordnung, die nun in zweiter Lesung angenommen wurde, auf die wegen Rowdytums angeklagten 30 Aktivisten der Umweltorganisation Greenpeace.
Verdächtige Rowdys
Nach den jüngsten Änderungen dürfte die russische Justiz nun die Anklage gegen die 30 Aktivisten fallenlassen, die im September an Bord eines Greenpeace-Schiffes gegen Ölbohrungen in der Arktis demonstriert hatten und erst Ende November gegen Kaution aus der Untersuchungshaft freikamen: Der angenommene Gesetzestext dehnt die Amnestie auf Menschen aus, die wie die Aktivisten des „Rowdytums“ verdächtigt werden.
Nach der russischen Verfassung muss die Duma die Amnestie beschließen. Für den Nachmittag war aus formellen Gründen eine dritte und letzte Abstimmung angesetzt. Danach tritt das zustimmungspflichtige Dekret in Kraft. Die Behörden haben sechs Monate Zeit, um die Amnestie umzusetzen.
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