Amazon-Konten für 13-Jährige: Früh shoppen
In den USA dürfen jetzt auch 13-Jährige einen Amazon- Account haben, weil der Konzern deren Unabhängigkeit ernstnehme. Oder so ähnlich.

Endlich E-Commerce: Wenn die Eltern Nein sagen, hilft aber auch das eigene Amazon-Konto nicht Foto: imago/photothek
Der Onlinekonzern Amazon ermöglicht seit vergangener Woche Jugendlichen ab 13 Jahren, ein Konto einzurichten. Bisher war das erst ab 18 möglich. Michael Carr, Vizepräsident von Amazon Households, sagte dazu dem Wall Street Journal, dass er als Vater eines Teenagers wisse, wie sehr sich Jugendliche nach Unabhängigkeit sehnten.
Ganz so weit geht die Unabhängigkeit der Jugendlichen allerdings natürlich nicht. Wir sind hier schließlich in den USA, denn nur dort dürfen 13-Jährige eigene Amazon-Accounts haben. Die Einschränkungen: Eltern können für bis zu vier Jugendliche ein Konto einrichten. Sie behalten dabei aber die Kontrolle, indem sie einen Höchstbetrag bestimmen können und jeden Einkauf ihrer Kinder genehmigen müssen. Eltern bekommen dann eine E-Mail, wenn ihr Kind etwas bestellen möchte.
Kinder können auch quengelige Kommentare wie „Ich bin der Einzige in meiner Klasse, der das noch nicht hat“ hinzufügen, um ihre Eltern auf die eigene Not aufmerksam zu machen. Allerdings können Eltern auf diese Kontrollmöglichkeit auch verzichten.
Bald auch in Deutschland?
Gedacht seien die Jugend-Accounts für 13- bis 17-Jährige, so Amazon. Doch am Ende läge die Entscheidung noch immer bei den Eltern, ob auch jüngere im Netz shoppen dürften. Der E-Commerce-Konzern hat dazu klargemacht, dass er die Überprüfung von Altersangaben nicht zu seinen Aufgaben zähle. Ob diese Jugend-Accounts auch in Deutschland eingeführt werden, lässt die deutsche Tochter vorerst offen. Laut Welt spricht sie von „Spekulationen“.
In den aktuell gültigen Geschäftsbedingungen von Amazon für Deutschland, heißt es: „Wir bieten keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an. Unsere Produkte für Kinder können nur von Erwachsenen gekauft werden.“ Wer unter 18 sei, dürfe die Services nur „unter Mitwirkung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten nutzen“.
Bevor die Jugend-Accounts eventuell in Deutschland eingeführt würden, müsste auf alle Fälle überprüft werden, ob sie den deutschen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Jugendschutzes entsprächen, so Barbara Steinhöfel von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.