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Am seidenen Faden

■ Modehaus Fahning vor dem Konkurs? Die Junigehälter wurden nicht ausgezahlt

Das Hauen und Stechen zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung des in den Schneider-Konkursstrudel geratenen Modehauses „Fahning“ geht weiter. Betriebsratsanwalt Rolf Geffken will gegen Geschäftsführer Dieter Fahning Strafantrag wegen Verstoßes gegen das Betriebsverfassungsgesetz stellen, weil „die elementaren Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates verletzt“ worden seien.

Offensichtlich hängt die Zukunft des Kaufhauses am seidenen Faden. Fahning hatte Ende voriger Woche den 56 MitarbeiterInnen mitgeteilt, daß die Junigehälter sowie die Urlaubsgelder nicht gezahlt werden könnten, weil die Bank die Konten gesperrt hätte.

Ende dieser Woche sollen im Auftrag des Schneider-Konkursverwalters Vertreter der Königsteiner „Dienstleistungs- und Management GmbH“ nach Hamburg kommen, die das Unternehmen inspizieren.

Der Gehaltsstopp erbost die Belegschaftsvertretung, weil Fahnning noch Anfang voriger Woche vor dem Arbeitsgericht erklärt hatte, daß der Betrieb unberührt weiterlaufen werde. Betriebsrätin Inge Müller: „Die Mitarbeiterinnen wollen am liebsten die Arbeit verweigern. Doch wir sagen ihnen immer wieder, sie sollen weiterarbeiten, da müssen wir gemeinsam durch.“

DAG-Sekretärin Gitta Meyer drängt sich hingegen mittlerweile der Verdacht auf, „daß das Unternehmen bewußt in die Grütze getrieben wird – nur beweisen kann man es nicht.“ Denn nach dem Verkauf des Unternehmens an Schneider und dem Umzug vom Neuen Wall in die Mönckebergstraße sei in das Modehaus nichts mehr investiert worden. Kai von Appen

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