■ Am Rande: Preußen bannen Kirch in Bayern
In der Unterföhringer Kirch- Zentrale, Sitz des Digitalfernsehens DF1, wurde gefrotzelt. Nun müsse man sich wohl in BF1 umbenennen: Bayerisches Fernsehen. Mittwoch nachmittag hatte die Wettbewerbskammer des Hamburger Landgerichts auf Antrag des Abosenders premiere per Einstweiliger Verfügung (EV) entschieden, daß DF1 vorläufig außerhalb Bayerns weder vermarktet noch beworben werden darf. Grund: DF1 hat keine Sendelizenz für die bundesweite Ausstrahlung, sondern nur einen Vertrag mit Bayerns Medienanstalt BLM über die Beteiligung am bayerischen Multimedia-Pilotprojekt. Die BLM reagierte mit einem feststellenden Verwaltungsakt, der festhält, eine Satellitenverbreitung sei in dem DF1-Vertrag vereinbart. Damit, so BLM-Präsident Wolf- Dieter Ring gestern zur taz, könne DF1 in dem nun angestrengten Verfahren gegen die EV die Position des Landgerichts unhaltbar machen. Andere Medienrechtler bezweifeln dies und vermuten, die BLM wolle ihre Praxis der Versuchslizensierung auf möglichst lange Zeit ausdehnen. Den Bayern wurde von Medienkontrolleuren wiederholt vorgeworfen, die bundesweite Verbreitung von Kirch- Programmen, auch an ihnen vorbei, zu befördern. Beim Medienkonzern Bertelsmann, der die Aktionen von premiere (Beteiligung Kirch: 25 Prozent) maßgeblich bestimmt, glaubt man, einen Coup gelandet zu haben. Seit langem streiten sich Bertelsmann und Kirch um die Macht über premiere. Kirch spekuliert auf die Abonnenten des Hamburger Senders (1,4 Mio.), um das fehlgestartete DF1 (angeblich 20.000 Teilnehmer) hochzubringen. Premiere will dagegen im Februar mit 30.000 eigenen Digitaldecodern Kirch überrunden – mit Versuchslizenzen in Hamburg und Berlin. Und, wie der BLM-Präsident berichtet, damit möglicherweise auch bald in Bayern – ähnlich wie DF1 außerhalb der Heimat. Wenn das Hamburger Urteil Bestand hat, müßte Kirchs Sender eine bundesweite Lizenz beantragen. Das kann lange dauern, da die nach dem neuen Staatsvertrag zuständige Konzentrationskommission KEK noch gar nicht gebildet ist. lm
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