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■ Am RandeU-Bahn-Lenker trotz 2,7 Promille im Dienst

Kassel (dpa) – Ein U-Bahn-Zugführer aus Berlin, der mit seinem Privatwagen mit über 2,7 Promille Alkohol einen Unfall hatte, darf seinen Arbeitsplatz behalten. Eine einmalige Trunkenheitsfahrt reiche nicht aus, den Mann als dauerhaft ungeeignet für seine Tätigkeit anzusehen. Angemessen wäre eine Abmahnung gewesen, so das Bundesarbeitsgericht. (2 AZR 526/96)

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