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Alterszulagen im Betrieb kürzbar

Kassel (dpa) – In Tarifverträgen festgeschriebene Zulagen zur Alterssicherung stellen keinen tariflichen Lohnanspruch dar und können somit per Betriebsvereinbarung gekürzt werden. Zur Sicherung von Arbeitsplätzen müssen auch ältere Arbeitnehmer den Widerruf solcher Zulagen hinnehmen, entschied das Bundesarbeitsgericht. (Az.: 3 AZR 443/96).

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