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Altersteilzeit für Metaller

Die IG Metall und der Verband der Metall- und Elektroindustrie haben eine Vereinbarung zur Altersteilzeit getroffen. Beschäftigte ab dem 61. Lebensjahr haben nun einen individuellen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit. Ab dem 55. Lebensjahr ist der Übergang in den Ruhestand per Betriebsvereinbarung möglich. ADN

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