■ Wehrdienst: Altersgrenze senken
Bonn (dpa) – Wehr- und Zivildienstpflichtige sollen künftig grundsätzlich nur noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres eingezogen werden. Der Bundestag beschloß, die Altersgrenze im Wehrpflichtgesetz abzusenken, die bislang bei 28 Jahren lag. Damit soll das Prinzip der möglichst frühen Heranziehung zum Dienst festgeschrieben werden. So werde verhindert, daß Wehrpflichtige aus gesundheitlichen, beruflichen oder familiären Gründen nicht mehr zur Verfügung stünden.
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