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Alteigentümer müssen Abgabe zahlen

■ Entschädigungsgesetz auf dem Weg

Bonn (AP/dpa/taz) – Die Alteigentümer von Grundstücken in der ehemaligen DDR können demnächst von Rechtssicherheit bei den Entschädigungs– und Ausgleichszahlungen ausgehen. Das dafür maßgebliche „Entschädigungsgesetz“ soll am 17. März im Bundeskabinett verabschiedet werden und noch vor der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

Danach sollen die Alteigentümer, die ihren Haus- und Grundbesitz im Zuge der Einigung zurückerhalten haben, eine Vermögensabgabe entrichten. Ausgenommen von dieser Entschädigungsabgabe werden die „redlichen Erwerber“, die zu DDR-Zeiten Eigentum von Westbürgern im guten Glauben überschrieben bekamen. Alle anderen Alteigentümer müssen grundsätzlich eine Vermögensabgabe in Höhe eines Drittels des Verkehrswertes zahlen. Sie wird ab 1996 fällig, kann allerdings um weitere fünf Jahre gestundet werden, wenn keine Erträge erzielt werden.

Auf die Eckwerte eines solchen Entschädigungsgesetzes verständigten sich am Mittwoch abend die zuständigen Ressorts der Bundesregierung – vor allem Bau, Finanzen und Justiz – unter Leitung von Kanzleramtschef Friedrich Bohl (CDU).

Hintergrund dieser Vermögensabgabe ist die Renovierungsbedürftigkeit des maroden Altwohnbestands in den neuen Ländern. Die ihr Alteigentum übernehmenden Besitzer werden verpflichtet, in einen eigens gebildeten Fonds Finanzmittel für die anstehenden Renovierungen zur Verfügung zu stellen. Dieser „Abinvestieren“ genannte Vorgang soll das sozialpolitische Ziel verwirklichen, Wohnraum zu schaffen und zu erhalten.

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