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Alteigentümer erhalten Grundstücke zurück

Berlin. Alteigentümer, die nach der sogenannten Liste 3 im Ostteil Berlins enteignet worden sind, können ihre Grundstücke nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts zurückverlangen. Damit hat die zuständige Kammer gegen die Treuhandanstalt und den Berliner Senat entschieden. Mit der Liste 3, die rund 1.000 Grundstücke in zum Teil bester Lage in der Ostberliner Innenstadt betrifft, sollten insbesondere Kriegsverbrecher und ehemalige Nationalsozialisten nach 1949 enteignet werden.