■ Berliner Telegramm: Altbesitz: Wohnungsbaugesellschaft unterliegt
Im Rechtsstreit um die Rückübertragung eines Grundstücks mit Mietswohnhaus an einen Alteigentümer ist eine Städtische Wohnungsbaugesellschaft unterlegen. Das Berliner Verwaltungsgericht wies die Klage der Gesellschaft gegen den Rückübertragungsbescheid des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen in einem gestern veröffentlichten Urteil als unzulässig zurück. Verfügungsberechtigter im Sinne des Vermögensgesetzes war nach Auffassung des Gerichts das Land Berlin. Die Wohnungsbaugesellschaft habe lediglich eine „rechtlich ungeschützte Erwartung der Eigentumszuordnung gehabt, die ihr keine Rechte verschaffen konnte“. Bei einem gleichgelagerten Fall hatte der Vorsitzende Richter seine Verwunderung darüber ausgedrückt, daß die Rechtsfrage nicht unter den beteiligten Stellen und der Aufsichtsbehörde geklärt wurde. Es sei zwar rechtlich möglich, aber tatsächlich unverständlich, wenn eine ganz dem Land Berlin gehörende Gesellschaft gegen einen Bescheid des Landes klage, das ihr alleiniger Gesellschafter ist. ADN
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen