piwik no script img

■ Alles HonksGrenzenlose Gier

Koblenz (dpa) – Bloße Informationen eines Maklers über ein Verkaufsobjekt rechtfertigen noch keine Provisionsansprüche. Dies gilt auch, wenn der Interessent das Objekt später ohne den Makler erwirbt. Diese Entscheidung traf das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem gestern veröffentlichten Urteil. Die Richter betonten, falls sich der Makler seine Provision sichern wolle, müsse er von vornherein mit dem Kaufinteressenten einen entsprechenden Vertrag abschließen (Az.: 9 U 729/92).

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen