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„Allergie nicht ausgeschlossen“

■ Kassenzahnärzte: Amalgam nicht ersetzbar

Vor einem Ersatz von Zahnfüllungen aus dem umstrittenen Amalgam durch Kunststoff haben die Kassenzahnärzte gewarnt. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Niedersachsen reagierten damit in einer gemeinsamen Erklärung auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom Mittwoch. Das Gericht hat entschieden, daß ein Zahnarzt in Absprache mit dem Patienten Kunststoff-Füllungen verwenden darf.

Nach Meinung der Kassenzahnärzte entspricht Kunststoff im Gegensatz zu Amalgam in Bezug auf Haltbarkeit und Belastbarkeit nicht den vertragsärztlichen Anforderungen. Deshalb seien Kunststoff-Füllungen auf belasteten Zahnflächen keine Vertragsleistungen und dürfen nicht zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden.

Keinesfalls könne der Patient darauf bestehen, vorhandene Amalgamfüllungen auf Krankenschein durch Kunststoff-Füllungen ersetzen zu lassen. Im übrigen können allergische Reaktionen bei Kunststoff-Füllungen nicht ausgeschlossen werden, da wissenschaftliche Langzeituntersuchungen nicht vorlägen, heißt es in der Presseerklärung.

Die Euphorie von Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer über den Ausgabenrückgang von 2,7 Prozent bei gesetzlichen Krankenkassen nach einem halben Jahr Gesundheitsstrukturgesetz gehe völlig am Kern der Sache vorbei. Das erklärte der Vorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Niedersachsen, Karl Horst Schirbort. Die „Genesung“ der Krankenkassen treffe vor allem die Patienten.

Seehofers Behauptung, das Gesetz habe zu keinen Qualitätseinbußen in der medizinischen Versorung geführt, sei falsch. Vielen Zahnärzten sei es nicht mehr möglich, aufwendige moderne Behandlungsverfahren anzubieten, kostenintensive Apparaturen anzuschaffen und die Versorgung der Bevölkerung mit hoch qualifizierter Zahnheilkunde sicherzustellen. dpa

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