in kürze INFORMATIONSFREIHEIT : Aktenzugang nutzen
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, hat die Bürger aufgefordert, ab Januar vom neuen Informationsfreiheitsgesetz Gebrauch zu machen. Mit den neuen Möglichkeiten der Akteneinsicht könnten die Bundesbürger ihre Rechte aktiv zur Stärkung der Demokratie nutzen, erklärte Schaar gestern in Bonn. (epd)