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Archiv-Artikel

Akte argentinischer Deutsch-Juden jetzt zu

Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth stellt Verfahren wegen Mordes während Militärdiktatur in Argentinien ein

Von CHR

FREIBURG taz ■ Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat die Ermittlungen in sechs Fällen von Deutsch-Juden, die vermutlich von Schergen der argentinischen Militärdiktatur getötet wurden, eingestellt. Die Kinder emigrierter deutscher Juden hätten nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, hieß es zur Begründung. Und nur wenn das Opfer Deutscher ist, kann eine deutsche Staatsanwaltschaft den Mord, den ein Ausländer im Ausland begangen hat, verfolgen.

Seit fünf Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Spitzen der argentinischen Militärjunta der 70er-Jahre wegen der Ermordung von Deutschen. Die Einstellungsverfügung betrifft sechs ermordete Deutsch-Juden: Nora Marx, Alfredo Jose Berliner, Juan Miguel Thanhauser, Alicia Oppenheimer, Walter Claudio Rosenfeld, Marcelo Weisz. Ihre Eltern waren vor dem Faschismus nach Argentinien geflohen. Per Nazi-Verordnung von 1941 wurde ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen. Nach dem Krieg wollte man den Emigrierten die Entscheidung überlassen, ob sie wieder Deutsche werden wollten.

Die ermordeten Deutsch-Juden hatten bei ihrem Tod nur die argentinische Staatsbürgerschaft. Nach Ansicht der Koalition gegen Straflosigkeit – einer NGO, die die Aufarbeitung der argentinischen Militärdiktatur vor deutschen Gerichten betreibt – sind die Getöteten wegen der NS-Vorgeschichte dennoch als „Deutsche im Sinne des Strafgesetzbuches“ zu betrachten.

Besonders empörend findet der Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck, Sprecher der Koalition, dass ein Opfer einen Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft gestellt hatte. Die Urkunde konnte Marcelo Weisz nicht mehr übergeben werden, weil er schon in Folterhaft saß. CHR