in kürze THROMBOSERISIKO : Airline darf schweigen
Fluggesellschaften müssen ihre Passagiere nicht auf erhöhte Thromboserisiken hinweisen. Derzeit sei medizinisch der Zusammenhang nicht ausreichend geklärt, urteilte das OLG Frankfurt und wies die Schmerzensgeldklage eines Passagiers ab. (Az. 23 U 243/01) (dpa)