Agrarreform der EU: 30 Prozent fürs „Greening“

Die EU-Agrarminister haben sich auf eine Agrarreform geeinigt. Nun können die Verhandlungen mit dem EU-Parlament beginnen.

Leidet mehr unter Schnee als unter der EU: Feld bei Güterglück, Sachsen-Anhalt Bild: dpa

BRÜSSEL afp | Die EU-Landwirtschaftsminister haben sich nach zweitägigen Verhandlungen auf eine gemeinsame Position zur EU-Agrarreform geeinigt. Damit könnten die abschließenden Verhandlungen mit dem EU-Parlament beginnen, teilte Irlands Landwirtschaftsminister Simon Coveney am Dienstagabend in Brüssel als Vertreter der EU-Ratspräsidentschaft mit und sprach von einem „großen Schritt nach vorn“. Irland möchte die Verhandlungen im Juni abschließen.

EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos begrüßte die Einigung der Mitgliedstaaten und sagte, nun könne die „Endphase der Diskussionen und Entscheidungen“ in Angriff genommen werden. Die von Ciolos geplante Reform soll die EU-Agrarpolitik vor allem umweltfreundlicher machen. Das EU-Parlament hatte in der vergangenen Woche seine Position zu der Reform abgestimmt.

Die Einigung wurde am Dienstag von 25 der 27 EU-Staaten angenommen, Slowenien und die Slowakei lehnten sie ab. Vorgesehen ist etwa, dass 30 Prozent der Agrar-Direktbeihilfen für sogenannte „Greening“-Maßnahmen für die Ökologisierung der Landwirtschaft reserviert bleiben, etwa für die Diversifizierung des Anbaus. Die Vereinbarung soll nun ab April mit der EU-Kommission sowie dem Europaparlament diskutiert werden.

Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) erklärte, trotz knapper Kassen sei es gelungen, „massive Einschnitte“ abzuwenden und „Planungssicherheit“ zu schaffen. Kern der Reform sei ein wirksames „greening“, womit auch das Prinzip „Öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen“ in den Vordergrund gerückt werde, hieß es in einer von ihrem Ministerium verbreiteten Erklärung.

Vor einer Woche hatte das EU-Parlament die Vorschläge der Kommission zur Agrarreform deutlich verwässert. Das Parlament billigte zwar den „Greening“-Ansatz grundsätzlich, lehnte aber zum Beispiel verbindliche Vorschriften für die einzelnen Betriebe ab. Zugleich stimmte die EU-Volksvertretung für zahlreiche Ausnahmen. Die nun getroffene Vereinbarung ist ein Kompromiss, auf dessen Grundlage weiterverhandelt werden soll.

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