Agrarindustrie kommt unter Beobachtung: Meldepflicht für Gülle-Handel

Wegen steigender Grundwasserbelastung will Niedersachsen mehr Überblick, wo Gülle, Mist und Jauche produziert und wo sie aufs Feld gebracht werden.

Wird nun kontrolliert: Dünger auf niedersächsischen Feldern. Bild: dpa

HANNOVER taz | Niedersachsens Agrarminister Gert Lindemann (CDU) will sich mit einer Meldepflicht für Betriebe, die Gülle, Jauche, Mist oder Gärreste aus Biogasanlagen abgeben, wie auch für Betriebe, die Dünger aufnehmen und auf ihren Flächen verteilen, einen möglichst „hautnahen Überblick“ über die Gülleströme im Land machen.

Genau der fehlt Lindemann bislang: Er wisse nicht, welche Mengen der so genannten Wirtschaftsdünger zwischen Betrieben mit großem Viehbestand, deren Flächen nicht reichen, um den eigenen Mist aufzunehmen, und Betrieben mit großen Ackerflächen gehandelt werden, räumte er am Mittwoch in Hannover ein. Und auch einen Überblick über die Güllemengen, die aus den Niederlanden – wo die Verwertung von Wirtschaftsdüngern stark kontrolliert wird – nach Niedersachsen exportiert werden, hat sein Ministerium nicht. Bislang müssen die Betriebe die Mengen lediglich intern dokumentieren. Überprüft werden sie von der zuständigen Landwirtschaftskammer nur stichprobenartig.

Ab Juli sind die Betriebe verpflichtet, die Mengen, die sie abgeben, befördern oder aufnehmen zwei Mal im Jahr der Landwirtschaftskammer zu melden. Anderfalls drohen bis zu 15.000 Euro Bußgeld. Und auch der Güllehandel aus den Niederlanden soll durch eine gemeinsame Verwaltungsvereinbarung meldepflichtig werden.

Tätig wird der Minister jetzt wegen steigender Nitratbelastung des Grundwassers vor allem in Regionen mit besonders intensiver Massentierhaltung wie Nordwest-Niedersachsen. Als Ursache führt Lindemann an, dass „an der ein oder anderen Stelle“ mehr Gülle auf die Felder gebracht wurde, als die Düngeverordnung vorsieht. „Kriminelle Energie“, betonte er, sehe er aber „nur im Einzelfall“. Dennoch werde die Landwirtschaftskammer mit sieben zusätzlichen Mitarbeitern zur Überwachung der Gülleentsorgung ausgestattet.

Für Niedersachsens Landtagsgrüne – die wie die Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft seit Monaten vor Überdüngung und einer wachsenden Bedrohung durch multiresistente Keime im Tierkot warnen – ist das „nicht einmal die halbe Miete“. Auf welchen Flächen die Gülle genau verteilt wird, gehe aus der Meldepflicht nicht hervor, das könne nur ein Gülle-Kataster. Den aber lehnt Lindemann als „bürokratisches Monster“ entschieden ab.

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