Afghanische Helfer der Bundeswehr: Nicht alle dürfen nach Deutschland
Hunderte afghanische Mitarbeiter der Bundeswehr haben Angst vor den Taliban und wollen nach Deutschland. Doch nur ein Drittel der Anträge ist bisher bewilligt worden.
BERLIN dpa | Das Verteidigungsministerium hat bisher in etwa einem Drittel der Fälle einer Aufnahme afghanischer Ortskräfte in Deutschland zugestimmt. Insgesamt hätten 937 Ortskräfte der Bundeswehr einen solchen Antrag gestellt, bestätigte ein Sprecher des Ministeriums am Samstag einen Bericht der Stuttgarter Nachrichten. Bisher seien 908 Anträge bearbeitet und 313 davon bewilligt worden. In den übrigen 595 Fällen seien etwa die Gefährdungskriterien von den Antragstellern nicht erfüllt worden.
Insgesamt seien inzwischen 168 Ortskräfte mit 377 Angehörigen nach Deutschland eingereist. Diese Zahlen beziehen sich nach Angaben des Sprechers jedoch nicht nur auf Menschen, die im Bundeswehrbereich gearbeitet hatten, sondern auch auf jene, die beispielsweise für das Entwicklungsministerium, das Auswärtige Amt oder andere deutsche Stellen gearbeitet haben.
In Afghanistan arbeiten zahlreiche Einheimische für deutsche Stellen – zum Beispiel als Dolmetscher. Viele von ihnen haben Angst, von den Taliban als Kollaborateure bestraft zu werden. Deshalb bemühen sie sich darum, das Land zu verlassen und in Deutschland Unterschlupf zu finden. Menschenrechtsorganisationen fordern eine großzügigere und unbürokratische Aufnahme dieser Ortskräfte in Deutschland.
Der Grünen-Abgeordnete Omid Nouripour kritisierte ein undurchsichtiges Verfahren und den Umgang mit den Aufgenommenen. Wenn die Ortskräfte erst einmal in Deutschland angekommen seien, lasse man sie völlig allein, sagte er den Stuttgarter Nachrichten. „Sie bekommen keine Hilfe, niemand kümmert sich um sie. Sie sitzen teilweise in Kellerlöchern und wissen überhaupt nicht mehr, warum sie eigentlich hergekommen sind, weil ihre Tristesse so immens ist.“
Ein Sprecher des Innenministeriums sagte auf Anfrage, innerhalb der Bundesregierung seien „klare und großzügige Kriterien für die Aufnahme der Betroffenen abgestimmt“. Diese seien den möglicherweise Betroffenen auch mitgeteilt worden. Für die Unterbringung seien grundsätzlich die Bundesländer zuständig. Der Bund tausche sich aber eng mit den Ländern aus. So sei jüngst ein Patenprogramm initiiert worden, bei dem Polizisten, die im Afghanistan-Einsatz waren, eine Patenschaft für Ortskräfte in Deutschland übernehmen könnten.
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