AfD-Richter in Dresden diszipliniert: Nur noch für Unfälle zuständig

Gegen einen Dresdener Richter, der auch AfD-Mitglied ist, wird wegen Volksverhetzung ermittelt. Nun hat das Gericht ihm mehrere Zuständigkeiten entzogen.

Jens Maier in einem vollen Saal

Darf nicht mehr übers Presserecht und zum Schutz der persönlichen Ehre richten: Jens Maier Foto: dpa

DRESDEN epd | Einem stark für die AfD engagierten Dresdner Richter ist die Zuständigkeit für bestimmte Rechtsgebiete entzogen worden. Durch diese Verlagerung der Zuständigkeiten solle jeder Zweifel an einer Unbefangenheit des Gerichtes vermieden werden, teilte das Landgericht Dresden am Dienstag mit. Konkret geht es um den 54-jährigen Richter am Landgericht, Jens Maier, der für die AfD in den Bundestag einziehen will. In der Vergangenheit waren von Verfahrensbeteiligten Zweifel an der Unbefangenheit des Richters in stark politisch geprägten Fragen geäußert worden.

Der Zivilrichter hatte jüngst den „Schuldkult“ für „endgültig beendet“ erklärt und sich gegen die „Herstellung von Mischvölkern“ gewandt. Auf derselben Veranstaltung hatte der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke mit seinen Äußerungen zum Berliner Holocaust-Mahnmal bundesweit für Entsetzen gesorgt. Gegen ihn wird wegen Volksverhetzung ermittelt.

Wie das Landgericht Dresden am Dienstag weiter mitteilte, ist Maier künftig für Verfahren aus dem Bereich des Presse- und Medienrechts und des Schutzes der persönlichen Ehre nicht mehr zuständig. Das sei im Einvernehmen mit ihm vom Gerichtspräsidium beschlossen worden. Zuletzt hatte sich der Richter im Verfahren eines AfD-Landtagsabgeordneten gegen das Kulturbüro Sachsen selbst für befangen erklärt. Mit der beschlossenen Änderung der Zuständigkeit würden diese Probleme künftig vermieden, hieß es.

Die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Verfahren aus dem Presse- und Medienrecht und zum Schutz der persönlichen Ehre wurde einer anderen, neu gegründeten Zivilkammer übertragen. Maier bleibt Mitglied der 3. Zivilkammer, die Verfahren aus diesen Bereichen an die neue Kammer abgeben werde. Die 3. Kammer bearbeite weiterhin alle Berufungen in Verkehrsunfall-Sachen und allgemeine Zivilsachen.

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