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Ärztekammer für Süssmuth-Vorstoß

PARAGRAPH 218

Berlin. Der Arbeitskreis Gynäkologie der Ärztekammer Berlin hat sich für die Streichung der Paragraphen 218 und 219 aus dem Strafgesetzbuch ausgesprochen. Der Arbeitskreis, in dem über 50 GynäkologInnen aus beiden Teilen der Stadt organisiert sind, begrüßte damit den Vorstoß der Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruches bei der Vereinigung der beiden deutschen Staaten. Frau Süssmuth hatte letzte Woche gefordert, daß der Schwangerschaftsabbruch nicht länger über das Strafgesetzbuch geregelt werden solle. Die Berliner Ärztekammer empfiehlt, den Schwangerschaftsabbruch im Rahmen der ärztlichen Berufsordnung neu zu regeln. Damit müsse sichergestellt werden, daß jede Frau eine für sich selbst bestmögliche Entscheidung treffen könne. Im Interesse der Frau, so die Ärztekammer, sollte der Arzt, der die Schwangerschaft feststellt und die Frau berät, auch den Abbruch durchführen können. Zwischen der Feststellung der Schwangerschaft und dem Abbruch sollte eine Frist von mindestens drei Tagen liegen. Der Eingriff sollte nach den Vorstellungen der Ärztekammer bis Ende der 14. Schwangerschaftswoche nach der letzten Regel, wenn möglich, ambulant, durchgeführt sein. Entsprechende Angebote sollten bundesweit gleichmäßig bestehen. Medizinische und genetische Indikation bleiben von den Vorstellungen der Ärztekammer unberührt.

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