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Ärzte–Weiterbildung gegen Abtreibung

Bonn (ap) - Ärzte sollen für die Beratung Schwangerer besser qualifiziert werden und deshalb alle zwei Jahre einen Fortbildungskurs besuchen. Wie Bundesfamilienministerin Rita Süssmuth am Dienstag vor Journalisten in Bonn ankündigte, ist das Bestandteil des von der Koalition beschlossenen Beratungsgesetzes, das eine „verbesserte Beratung“ schwangerer Frauen vorsieht, um die Zahl der Abtreibungen aus sozialer Indikation zu verringern. Frau Süssmuth kritisierte, daß die Ärzte aufgrund ihrer Ausbildung die Probleme der Frauen häufig nur unter medizinischen Gesichtspunkten betrachteten, während das Verständnis für die seelischen Konflikte zu kurz komme. Hier gebe es „einen erheblichen Fortbildungsbedarf“. Die Regelung von Einzelheiten wie etwa Dauer und Zeitpunkt der Fortbildungskurse soll nach Angaben der Ministerin den Ländern überlassen bleiben. Bei Mißachtung der Fortbildungspflicht droht den Ärzten ein Bußgeld von bis zu 10.000 Mark. Ein Referentenentwurf zum von der SPD abgelehnten und auch innerhalb der Koalition umstrittenen Beratungsgesetz liegt nach Angaben der CDU–Politikerin noch nicht vor.

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