Ärzte-Honorarstreit eskaliert: Jammern und drohen
Wir wollen mehr Geld, fordern die Mediziner. Ihr wollt zu viel Geld, kontern die Kassen. Jetzt wollen die Ärzte streiken – womöglich ab Dienstag.
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BERLIN taz | Der Streit über die Honorare für die 129.000 niedergelassenen Ärzte und 21.000 Psychotherapeuten in Deutschland ist am Wochenende eskaliert. Als „diffamierend und respektlos“ bezeichnete der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Köhler, die bisherigen Verhandlungsergebnisse mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV).
Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, nannte die Kassen gar „ein verantwortungsloses Machtkartell, das monopolartig versucht, uns unter seine Knute zu zwingen“. Dies aber wollen sich die Praxisärzte nicht bieten lassen: Auf einer Sondervertreterversammlung der KBV am Samstag in Berlin beschlossen die Ärztefunktionäre, gegen die bislang zugesagte Honorarsteigerung von 270 Millionen Euro für das kommende Jahr vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg zu klagen.
Darüber hinaus forderten sie den Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) auf, „diesen Beschluss zu beanstanden“. Den Kassen setzten die Funktionäre „ein Ultimatum“: Sollten sie bis Montag bei der Vergütung nicht nachbessern, dann werde es zu „Protestaktionen bisher nicht bekannten Ausmaßes“ kommen, drohten sie. Bereits ab Dienstag könnten erste Praxen geschlossen bleiben, Patienten wären dann gezwungen, zu anderen Ärzten oder in Krankenhäuser auszuweichen.
Nicht die Empörung der Ärzte an sich, wohl aber ihr Zeitpunkt und vor allem der martialische Ton, in dem der Unmut kundgetan wird, markieren eine neue Qualität in dem seit Jahren gestörten Verhältnis zwischen KBV und GKV. Neu ist, dass die niedergelassenen Ärzte nun bereits während der laufenden Verhandlungen mit Gericht, Streik und Rufen nach dem Minister reagieren. Bei den 270 Millionen Euro handelt es sich nämlich nur um ein Teilergebnis.
Dieses war am Donnerstag per Schlichterspruch in dem sogenannten Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossen worden, einem Gremium, dem neben GKV- und KBV-Vertretern auch drei unparteiische Mitglieder angehören. Der Ausschuss hatte darüber zu befinden, mit welchem Faktor („Punktwert“) ärztliche Leistung künftig vergütet werden soll. Die KBV-Vertreter waren in diesem Gremium überstimmt worden. Sie hatten den neuen Punktwert so festlegen wollen, dass am Ende ein Honorarplus von 3,5 Milliarden Euro herauskommen sollte. Dies begründeten sie mit der Inflation, gestiegenen Kosten für Praxisräume und Personal.
Die Kassen ihrerseits hatten für eine Honorarsenkung um 2,2 Milliarden Euro plädiert und angeführt, das Einkommen der Ärzte sei seit 2007 überproportional gestiegen, verglichen mit den Kosten und der Leistung. Die letztlich festgelegten 270 Millionen Euro entsprechen einem Honorarplus von 0,9 Prozent oder durchschnittlich 1.800 Euro mehr pro Jahr und Praxis.
Alte, kranke Gesellschaft
In der kommenden Woche soll darüber hinaus verhandelt werden, ob und um wie viel Prozent das Gesamtvolumen ärztlicher Behandlungen erhöht werden muss. Hintergrund ist, dass die Gesellschaft immer älter und immer häufiger krank wird. Jede Erhöhung des Gesamtvolumens („Gesamtpunktzahl“) geht finanziell zu Lasten der Kassen – es profitieren jedoch die Ärzte.
2011 bekamen die Ärzte von den Kassen nach Angaben der GKV insgesamt 33,3 Milliarden Euro. Dies entspricht einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 134.000 Euro pro niedergelassenem Arzt. 1997 noch lag dieses Durchschnittseinkommen bei 105.000 Euro. Es sei „Quatsch“, in diesem Zusammenhang zu behaupten, es habe in den vergangenen Jahren keine Honorarsteigerungen gegeben, sagte der GKV-Sprecher Florian Lanz am Samstag im Deutschlandfunk. Rechne man die Einnahmen von Privatpatienten und privaten Behandlungen noch hinzu, dann liege das durchschnittliche Einkommen derzeit sogar bei 165.000 Euro.
Verschiedene Ärzteverbände, darunter die Hausärzte, kritisierten am Wochenende, das so genannte Durchschnittseinkommen sei wenig aussagekräftig und vor allem ungerecht: So gebe es Hausärzte, die mit 75.000 Euro jährlich auskommen müssten, während Radiologen um die 290.000 Euro verdienten. Die Aufteilung der Honorare zwischen den verschiedenen ärztlichen Fachdisziplinen jedoch obliegt weder den Kassen noch dem Bundesgesundheitsministerium, noch Gerichten: Hierfür sind die Ärzte allein verantwortlich.
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