: Ärgerliche Werbebriefe
Persönlich adressierte Werbebriefe müssen einen Hinweis auf das Widerspruchsrecht des Empfängers und einen Adressaten dafür enthalten. Fehlt dieses, handelt es sich um eine Ordnungwidrigkeit, für die die Werbenden durch die Verbraucherschutzverbände abgemahnt werden können, informiert der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Hans-Hermann Schrader. Gibt es den Hinweis, können sich Verbraucher durch ein formloses Schreiben weitere Werbebriefe dieses Unternehmens verbitten. Ein einfacherer Weg zu weniger Werbepost ist ein Eintrag in die Robinson-Liste des Deutschen Direkt Marketing Verbandes. Dessen angeschlossene Unternehmen schicken dann keine Werbung mehr. Antrag unter ☎ 071 56/95 10 10.
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