Adoptionsrecht für Homosexuelle: Christdemokraten stellen sich quer
Als einzige Partei im Bundestag lehnt die Union ein Adoptionsrecht für Homosexuelle ab. Doch durch ihre diskriminierende Haltung verstrickt sie sich in Widersprüche.
Die Gleichstellung von Homosexuellen in Deutschland ist weit vorangeschritten - aber neben dem Steuerrecht sind schwule und lesbische Paare, die in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, nach wie vor beim Adoptionsrechts nicht mit heterosexuellen Ehepaaren gleichgestellt.
Die Einzelkind- und Stiefkindadoption eines leiblichen Kindes ist in der Bundesrepublik auch Lesben und Schwulen erlaubt. Ein gemeinsames Adoptionsrecht haben Homopaare hier jedoch nicht - im Gegensatz etwa zu Spanien, Schweden oder den Niederlanden.
Neben SPD, Grünen und Linken fordert auch die FDP eine Gleichstellung. "Ein gemeinschaftliches Adoptionsrecht dient dem Kindeswohl, statt ihm zu schaden", sagt FDP-Bundestagsabgeordneter Michael Kauch. Das Problem sei die Union. "Mit ihr brauchen wir nicht verhandeln, dort stößt man auf absolute Ablehnung." Während es bei der Gleichstellung im Steuerrecht Annäherungen gebe, sei das Adoptionsrecht eine der letzten konservativen Bastionen.
"Es gibt schon jetzt zu viele Paare, die Kinder adoptieren wollen. Ich sehe daher keine Notwendigkeit, das Adoptionsrecht für Homosexuelle zu öffnen", sagt Dorothee Bär, familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Es gehe um das Wohl des Kindes - nicht um den Willen der Erwachsenen. "Kinder mit zwei schwulen Vätern könnten unter anderen Kindern leiden", sagt Bär.
Adoption ist eigentlich vorteilhaft
Diese befürchtete Diskriminierung findet jedoch kaum statt. Auch, dass das Kindeswohl durch homosexuelle Eltern gefährdet sei, ist widerlegt. In einem Bericht des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags aus dem Jahr 2010 heißt es, dass der Gesetzgeber mit dieser Argumentation in einen Widerspruch gerät, da er sowohl die Adoption eines fremden Kindes durch einen Lebenspartner zulässt als auch die Stiefkindadoption.
Eine Rechtfertigung der Ungleichbehandlung könne also nicht mit Bezug auf das Kindeswohl begründet werden. Auch eine repräsentative Studie zu Regenbogenfamilien im Auftrag des Bundesjustizministeriums von 2009 kommt zu dem Ergebnis, dass "Nachteile für das Kindeswohl nicht zu erwarten sind, sondern die gemeinschaftliche Adoption für das Kindeswohl tatsächlich vorteilhaft ist."
Zum gemeinsamen Adoptionsrecht laufen derzeit Verfassungsklagen. Im Frühjahr wird mit einer Entscheidung gerechnet. "Auch wenn die positiv ausfällt, bleiben noch immer manche Mitarbeiter in Jugendämtern, die Vorbehalte gegenüber homosexuellen Eltern haben", sagt Manfred Bruns vom Lesben- und Schwulenverband.
Anders sehe das bei Pflegekindern aus, denn Pflegefamilien gebe es zu wenig. "Die Kommunen sparen Geld, wenn sie ein Kind aus dem Heim in eine Pflegefamilie geben", sagt Bruns. Da spiele es oft keine Rolle, ob zu Heteros oder Homos. "Beim Geld werden die Vorbehalte eben abgelegt."
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