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Adel in SachsenIhre Majestäten möchten gerne mehr

Die Hoheiten belieben nicht zu scherzen: Nachfahren sächsischer Fürsten fordern vom Freistaat Kunst im Wert von rund 10 Millionen Euro zurück.

Der Leiter der Provenienzforschung, Gilbert Lupfer, in der Bibliothek der Staatlichen Kunstsammlung im Residenzschloss in Dresden. Bild: dpa

DRESDEN taz | Dresden-Besucher staunen am berühmten porzellangekachelten Fürstenzug des Stallhofs über das edle Geschlecht der Wettiner, das Sachsen fast 800 Jahre regierte. Bis 1904 wurde das Defilee der Blaublüter um den jeweils herrschenden Fürsten verlängert.

Doch die jüngeren Sprösslinge des schon längst nicht mehr vor Vitalität strotzenden Adelsgeschlechts empfehlen sich ohnehin kaum für eine Verewigung für die Nachwelt. Selbst die letzten Monarchiefans im Freistaat dürften sich vom dortigen Adel eher vor den Kopf gestoßen fühlen.

In mehreren Anläufen haben die sächsischen Fürsten nun schon – teilweise erfolgreich – versucht, Werke aus den Staatlichen Kunstsammlungen in Dresden für sich zu beanspruchen. Obschon die Wettiner 2011 mit der sächsischen Landesregierung Stillschweigen über Entschädigungsverhandlungen vereinbarten, erheben sie aktuell öffentlich Anspruch auf 10.000 Bücher und Kunstgegenstände. Schätzwert: 10 Millionen Euro.

Der Freistaat Sachsen hatte sich mit dem Ausgleichsleistungsgesetz von 1994 vor lauter Großmut aber auch selbst ein Bein gestellt: Statt des üblichen Verwaltungsverfahrens zur Rückgabe enteigneter Kunstgegenstände wollte die Landesregierung direkte Verhandlungen mit den Wettinern. Es war ja auch zu Herzen gegangen, wie im Wendeherbst 1989 der damals schon recht betagte Prinz Albert zu einer Montagsdemo aus München anreiste – und sich seinen Untertanen als Monarch anbot.

Schamlos und „amoralisch“

Nun wissen die Sachsen natürlich, dass sie die Einrichtung der Kunstkammer und ihren Ausbau zu den längst weltberühmten Kunstsammlungen ihren verblichenen Fürsten verdanken. Wie aber die Wettiner aus den nach 1945 erfolgten Enteignungen seit fast 20 Jahren Kapital zu schlagen versuchen, das empfinden inzwischen auch Politiker aller Fraktionen als schamlos und „amoralisch“.

Immobilien gab es bereits zurück, 1999 zahlte der Freistaat elf Millionen D-Mark für 18.000 identifizierte Kunstobjekte. Der Vertrag mit dem Freistaat enthielt eine Öffnungsklausel, die den Wettinern weitere Restitutionsansprüche ermöglichte.

Was auch immer als ehemaliges Eigentum erkannt würde, sollte zurückgegeben oder dafür Entschädigung gezahlt werden. Für die Provenienzforschung bauten die Kunstsammlungen 2007 extra das Datensystem „Daphne“ auf. Wertvolle Porzellane machten die Adligen 2006 umgehend beim Londoner Auktionshaus Christie’s zu Geld. 2011 blätterte der Freistaat 4,2 Millionen Euro Ausgleichszahlung für weitere Porzellane hin. Bis zum kommenden Jahr sollen die Nachforschungen abgeschlossen sein und eine abschließende Regelung soll getroffen werden.

Doch so lange können die königlichen Hoheiten nicht warten. Eigentum verpflichtet – zu dessen bedingungsloser Einforderung. Offenbar laufen die Geschäfte auf der Farm der Wettiner in Kanada und im Moritzburger Forst nicht so besonders gut. Herzog Rüdiger, der aktuelle Chef des Hauses Wettin, ist nahe Dresden in der wettinischen Forstverwaltung tätig. Da ist er eigentlich auf gutem Wege, so könnte man meinen: Auch der letzte Kaiser von China arbeitete schließlich als einfacher Gärtner. Im Übrigen ganz ohne Restitutionsansprüche.

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3 Kommentare

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  • B
    Brennessel

    Ich hoffe der Deutsche Staat fordert dann auch die vom Adel verursachten Kosten im 1.Weltkrieg und die geleisteten Repartionszahlungen an die Alliierten zurück. Denn Adel verpflichtet und nicht das gemeine Volk hat miteinader Krieg geführt.

  • C
    carla

    Nur weil irgendein Vertreter der Kunstbehörden, der Verwaltung

    oder sonst wer geschlampt hat bei der Vertragsdurchsicht, dürfen

    wichtigste Elementarrechte des Volkes, das Recht auf seine

    eigenen Kulturgüter nicht verwehrt bekommen.

    Solche Klauseln, Öffnungsklauseln zur Restitution

    von bereits IDENTIFZIERTEN Kunstobjekten sind sittenwidrig.

    Sie erlauben die willkürliche entschädigungslose Enteignung

    der Kunstschätze des Sächsischen Volkes nach Belieben, welches gestorben ist für

    dieses Adelspack!!! Nichts aber auch gar nichts sollen sie kriegen!

    Die bisherigen ausgehändigten Kunstschätze müssen zurückverlangt werden.

    Solche Verträge haben nichts aber auch gar nichts mit dem HGB zu tun.

    Es sollte endlich ein Verstaatlichungsgesetz durch den dortigen Landtag

    gepeitscht werden. Kleine Parzellen für Strommasten und Autobahnen enteignen, aber beim Landeskulturgut winselnd den Offenbarungseid leisten, geht nicht!!!! Die Erpressungsversuche müssen aufhören!

    Auf Einladungen nach Sachsen sollte zukünftig verzichtet werden!

  • C
    ContraEgoCredit

    Bevor die Wettiner auch nur erwägen dürften überhaupt irgendeinen

    Anspruch zu stellen, müßte die Rolle der Wettiner im 1. und

    2. Weltkrieg genaustens untersucht werden.

    Unterstützten, finanzierten Sie die NSDAP.

    Welche Verbrechen begannen die Wettiner während ihrer gesamten Regentschaft und im Nationalsozialismus?

    Und vor allem:

    All diese Kunstschätze dienten der Repräsentation und waren zwingend

    an die Rolle als Landes-bzw. Staatsoberhaupt gebunden.

    Sie hatten diplomatischen Charakter, um eine Atmosphäre der Respektabilität und Anerkennung gegenüber Sachsen bei HerrscherInnen

    Europas hervorzurufen.

     

    Dies ist eine bewährte Strategie für kämpferisch

    unterlegene, aber auf Autonomie bedachte Reiche.

    Es ist eine wirkungsvolle Kriegsprophylaxe und überlebenswichtig gewesen!

    Genausowenig wie die Könige die Menschen, als ihr Eigentum begreifen dürfen, genausowenig dürfen sie es für die Repräsentationsgüter, die ihnen funktionsgebunden anvertraut wurden.

    Sollten die Wettiner den Holocaust oder andere Kriegsverbrechen mit

    gefördert haben, ist jegliche Diskussion um Restitutionsansprüche nicht nur obsolet, sondern eine Rückforderung aller bisher getätigten Zahlungen angezeigt. Der Freistaat Sachsen hat in Treu-und Glauben an den Rechtsfrieden und die verbindliche Übereignung gewaltige Geldmengen zur Wiederherstellung

    der Residenzschlösser- , Musseen und Ausstellungsstücke aufgewendet.

    Die Messen sind gesungen!! Wenn alle Stricke reißen, muß ein Volksentscheid für eine Gesetzesänderung zur Verstaatlichung

    sächsischen Kulturgüter her mit Verbindung zu den Wettinern her.

    Die Kunstschätze gehören dem Volk der BRD und v.a. Sachsens! Das ist allgemeines Kulturgut!

    Deutschland darf sich nicht von den Superreichen und diesen ewig

    verantwortungslosen, selbstsüchtigen pleitegeierhaften Adligen sich um seine Geschichte bringen lassen!