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Acht Jahre Haft für Brandstifter

Landgericht Potsdam entscheidet über Haftstrafe für NPD-Politiker

Das Landgericht Potsdam hat den ehemaligen NPD-Politiker und Turnhallen-Brandstifter Maik Schneider in einem Revisionsprozess zu einer Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt. „Die Taten sind von erheblicher krimineller Energie gekennzeichnet“, sagte der Vorsitzende Richter Bodo Wermelskirchen am Montag bei der Urteilsverkündung. Der Zeitablauf seit den Taten, die inzwischen rund sechs Jahre zurückliegen, wirke sich aber „in erheblicher Weise“ strafmildernd aus.

In dem Prozess am Montag ging es nicht mehr darum, ob Schneider schuldig ist oder nicht. Das Gericht musste allein über die Gesamtstrafe für mehrere Taten entscheiden, zu denen der 34-Jährige bereits verurteilt worden war.

Schneider hat nach dem vorangegangenen Urteil des Landgerichts im August 2015 eine Turnhalle in Nauen (Havelland), in der Flüchtlinge untergebracht werden sollten, angezündet. Das Gebäude brannte komplett nieder. Dafür sowie für weitere rechtsextremistische Taten verurteilten ihn die Potsdamer Richter im Oktober 2019 zu zwei Haftstrafen: zu sieben Jahren und neun Monaten sowie ein Mal zu einem Jahr und vier Monaten. Dabei spielte auch eine frühere Verurteilung eine Rolle.

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte zwar den Schuldspruch, stellte jedoch fest, dass die Bildung der Strafen fehlerhaft sei. Das Gericht müsse eine Gesamtstrafe aussprechen. Das Potsdamer Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Schneider beteuerte am Montag im Prozess, dass er die Taten bereue. Er habe seit seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft im Januar 2019 keinen Kontakt mehr zur rechten Szene oder sei politisch aktiv. Schneider beteuerte am Montag im Prozess, dass er die Taten bereue. Es ist noch offen, wie lange der zweifache Vater, der seine Haft Ende Juli angetreten hat, im Gefängnis bleiben muss. (dpa)

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