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»Abwicklung« an HUB rechtswidrig

Berlin. Die »Abwicklung« von fünf Fachbereichen der Humboldt-Universität war rechtswidrig. Zu diesem Ergebnis kam das Verwaltungsgericht in einem Hauptsacheverfahren, nachdem schon im Juni 1991 das Oberverwaltungsgericht in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Abwicklung verworfen hatte. Nach Meinung des Sprechers der Wissenschaftsverwaltung des Senats, Helmut Lück, ist das Urteil für die Umstrukturierung der ideologisch belasteten Fachbereiche jedoch »praktisch folgenlos«. Der Vertreter der Universität, Reiner Geulen, sah sich in einer Stellungnahme in der Auffassung bestätigt, daß »Abwicklung« immer »Auflösung« bedeute. Beim Fortbestand der Fachbereiche Rechts-, Wirtschafts- und Erziehungswissenschaften sowie Geschichte und Philosophie müsse der Abwicklungsbeschluß des Senats vom Dezember 1990 einschließlich der pauschalen Versetzung aller Fachbereichsbeschäftigten in den Wartestand zurückgenommen werden. Alle Mitarbeiter seien weiter im Amt. dpa

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