: Abweichler gesucht
■ Zum geplanten Beratungsgesetz zum § 218
Mit dem Rücken zur Wand stehen die Gegnerinnen des § 218. Jetzt bleibt nur noch die Offensive. Das geplante Beratungsgesetz ist ein sehr geschickter Koalitionskompromiß: Die Reform des § 218 wird nicht direkt angetastet. Nur indirekt wird sie ausgehöhlt über den Zwang zu einer „Beratung“, bei der die Belange der Frau ignoriert werden. Schon immer haben 218–Gegnerinnen die vorgeschriebene Beratung als Bevormundung abgelehnt. Jetzt wird es noch schlimmer. Druck und Denunziation werden die Folgen dieses Gesetzes sein. Aber noch ist nichts endgültig entschieden. Die Verhandlungskommission der Koalitionsfraktionen hat sich zwar geeinigt, ein solches Gesetz auszuarbeiten, aber ein konkreter Entwurf liegt noch nicht vor. Wenn der Druck von außen zunimmt, ist denkbar, daß mutige Abgeordnete von CDU und FDP bei der Diskussion um den Gesetzestext von der Fraktionsmeinung abweichen. Schon einmal haben 1985 FDP–Abgeordnete und Frauen aus der CDU eine Verfassungsklage der Union gegen die Abtreibung auf Krankenschein verhindert. Aber nicht nur die Liberalen in CDU und FDP (die früher für die Fristenlösung war) sollten von den 218–Gegnerinnen als Bündnispartner gewonnen, auch die oppositionelle SPD muß in die Pflicht genommen werden. In letzter Zeit verkauft Herta Däubler–Gmelin die Indikationslösung als „Verdienst“ der SPD–Regierung und verschweigt, daß die SPD eigentlich die Fristenlösung wollte. Nur wenn die SPD für die Streichung des § 218 oder zumindest wieder für die Fristenlösung eintritt, ist es möglich, den konservativen Grundkonsens zu brechen. Den Grundkonsens aus falscher Moral und Ordnungsfanatismus, der solche Gesetze möglich macht. Gunhild Schöller
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