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Abwassereinleitung genehmigungspflichtig

Ab April ist die Einleitung von belasteten Abwässern genehmigungspflichtig. Eine entsprechende Rechtsverordnung hat der amtierende Umweltsenator am Dienstag erlassen. Betroffen sind rund 2.000 Unternehmen, unter ihnen Zahnärzte, Kraftfahrzeugsbetriebe, Labors und Druckereien. Zu den genehmigungspflichtigen Substanzen gehören mehrere Schwermetalle und Chlorverbindungen. Als völlig unzureichend bezeichntete die AL die neue Einleitungsverordnung. Durch die Bestimmungen würden nur ein Bruchteil der bekannten Unternehmen erfaßt, die Abwässer in die Kanalisation einleiten. Kleinere Betriebe, die ein geringes Abwasseraufkommen haben sowie gentechnische Labors und wissenschaftliche Einrichtungen würden nicht erfaßt. Die AL kündigte an eine Verschärfung der Einleiterverordnung sofort nach Übernahme des Umweltressorts an.