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Abtreibungsverbot angestrebt

■ Gesetzentwurf in Polen sieht völliges Verbot von Abtreibungen vor

Warschau (afp) — Ein Sonderausschuß der polnischen Abgeordnetenkammer hat am Wochenende einen neuen Gesetzentwurf zur Abtreibung verabschiedet, der den Schwangerschaftsabbruch völlig verbietet, selbst bei den Folgen einer Vergewaltigung.

Damit verschärfte der Sejm-Ausschuß den bereits restriktiven Entwurf des Senats, der bislang Abtreibungen nach Vergewaltigungen oder im Falle einer Gefährdung der Mutter von dem Verbot ausnahm. Wie von einem Parlamentarier zu erfahren war, sieht der Entwurf eine zweijährige Haftstrafe für alle Ärzte und Frauen vor, die an einer Abtreibung beteiligt sind. Einzige Ausnahme wird bei einem unfreiwilligen Schwangerschaftsabbruch gewährt, und das erst auf Feststellung eines Gerichts.

Polens einflußreiche katholische Kirche hatte sich zuvor voll hinter den Senatsentwurf des neuen Abtreibungsgesetzes gestellt. Doch aufgrund des Widerstandes eines großen Teils der polnischen Gesellschaft gegen die scharfe Regelung hatte der Sejm am 25. Januar den Entwurf zu Beratungen an einen Sonderausschuß zurückverwiesen. Meinungsumfragen haben übereinstimmend ergeben, daß 60 Prozent der polnischen Bevölkerung angesichts der Schwierigkeiten, Verhütungsmittel aufzutreiben, für das Recht auf Abtreibung eintreten.