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Abtreibung: FDP gibt klein bei

■ Bonner Koalition beschloß: BRD-Frauen sollen bei Abtreibungen in der DDR bestraft werden

Berlin (afp/taz) - Nun hat die FDP im Streit um die Abtreibungsregelung für Gesamtdeutschland doch klein beigegeben. Für Frauen aus der Bundesrepublik soll bei einer Abtreibung auf dem Gebiet der ehemaligen DDR das „Wohnortprinzip“ gelten - d.h, Frauen machen sich nach der bundesdeutschen Indikationenregelung strafbar. Das hat gestern die Regierungskoalition in Bonn beschlossen. Damit setzten sich CDU und CSU knallhart durch. Von Teilnehmern der Koalitionsrunde war zu erfahren: den Liberalen sei mit dem Scheitern des Einigungsvertrages gedroht und damit die „Pistole auf die Brust“ gesetzt worden. Noch vor zwei Tagen hatte das FDP-Präsidum sich für die Straffreiheit bei Abtreibungen eingesetzt und eine „Schnüffelpraxis“ abgelehnt. Für eine Übergangszeit von zwei Jahren soll auf dem Gebiet der DDR die Fristenregelung bestehen bleiben. Danach sind Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen straffrei. Die SPD will weiter auf dem „Tatortprinzip bestehen.

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