Abschiebung von Asylbewerbern rechtens: Ghanaer muss nach Italien zurück
In Italien droht keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, urteilt das Oberverwaltungsgericht NRW. Es bestätigt die Dublin-Verordnungen.
Kläger ist ein junger Mann aus Ghana, der nach den Dublin-Verordnungen der Europäischen Union nach Italien überstellt werden soll. Diese bestimmen, dass der Mitgliedstaat zuständig für das Asylverfahren ist, über den der Ausländer in die EU einreist.
In Italien bestünden für Asylbewerber, auch für solche, die dort ein erneutes Asylverfahren anstrengten, keine systemischen Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen. „Die bestehenden Defizite führten im Ergebnis nicht zu dem Schluss, jedem Rückkehrer nach Italien drohe eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne der Grundrechte-Charta der Europäischen Union bzw. der Europäischen Menschenrechtskonvention“, hieß es in der OVG-Mitteilung am Donnerstag weiter. Die Revision ist nicht zugelassen. Der Kläger kann dagegen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einlegen.
Im jüngsten Fall hatte das OVG Stellungnahmen vom Auswärtigen Amt und von der Schweizer Flüchtlingshilfe eingeholt zu den Bedingungen für Asylbewerber. Bereits im März 2014 hatte das OVG im Fall eines Marokkaners um eine Abschiebung nach Italien so entscheiden. Laut OVG NRW klagen zahlreiche über Italien eingereiste Asylbewerber gegen Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, das die Asylanträge abgelehnt und die Abschiebung nach Italien angeordnet habe.
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