Abschiebeschutz für Tschetschenen

KASSEL dpa ■ Deutschland darf tschetschenische Flüchtlinge einem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zufolge nicht in ihre Heimat abschieben, wenn ihnen dort Schikanen der russischen Behörden drohen. Wenn die Existenz bei Rückkehr in die russische Konfliktregion nicht gesichert sei, müssten die als Asylbewerber abgewiesenen Flüchtlinge geduldet werden, entschied gestern das Kasseler Gericht (Az.: 3 UE 3021/03.A). Häufig würden zurückkehrende Tschetschenen von russischen Behörden unter generellen Terrorismusverdacht gestellt. Wenn deshalb die Registrierung der im Einzelnen betroffenen Tschetschenen in ihrer Heimat unwahrscheinlich sei, müssten sie in Deutschland geduldet werden. 2005 beantragten laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mehr als 400 Tschetschenen Asyl in Deutschland.