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Abschiebepraxis

Betr.: „Ticket für Papierlose“, taz hamburg v. 22.12.

Wenn das „Heimatland“ die von der Ausländerbehörde ausgestellten Reisedokumente nicht akzeptiert, darf der Ausländer nicht einreisen und muss nach Deutschland zurückbefördert werden. Die Aufnahme des Ausländers ohne Pass, aber mit einem in Deutschland ausgestellten Reisedokument, deutet an, dass das aufnehmende Land der Ansicht ist, dass es sich um einen eigenen Landsmann handelt. Das ist völlig unabhängig davon, ob man diese Abschiebungspraxis befürwortet oder nicht. Barbara Kirsch

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