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AbschiebehaftSächsisches Kabinett beschließt Gesetz

DRESDEN | Sachsen will abgelehnte Asylbewerber von 2018 an in Gewahrsam oder sogar Haft nehmen, wenn sie ihrer Ausreisepflicht nicht nachkommen. Dazu habe das Kabinett gestern einen Entwurf für ein eigenes Vollzugsgesetz verabschiedet, sagte Innenminister Markus Ulbig (CDU) im Anschluss an die Sitzung. Das neue Gesetz regelt Einzelheiten wie Unterbringung, Besuche und rechtlichen Beistand. Es ist mit dem Kabinettsbeschluss zur Anhörung freigegeben und soll 2018 in Kraft treten. (epd)

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