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Absage an 007

Im Zusammenhang mit der Observierung eines 32jährigen Berliners mit Hilfe eines heimlich installierten Peilsenders hat die FDP ihre Forderung nach klaren, datenschutzkonformen Rechtsgrundlagen erneuert. Die Polizei habe es verdient, daß sich Polizeibeamte nicht wegen nach wie vor fehlender eindeutiger Rechtsvorschriften in der Öffentlichkeit auch nur dem Anschein unrechtmäßigen Handelns aussetzen müßten, erklärte der Datenschutzexperte der FDP-Fraktion, Kammholz. Bei derartig schweren Eingriffen in Bürgerrechte, wie sie die Erhebung von Daten mittels eines Polizeisenders darstelle, reiche die polizeiliche Generalklausel im Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) nicht aus.