■ Abgespeicherte Alkoholfahrer: Justizministerium als Datenschleuder
Stuttgart (AP) – Schwere Vorwürfe gegen das Justizministerium von Baden-Württemberg erhebt die Landesbeauftragte für Datenschutz, Ruth Leutze. Sie kritisiert, daß die rechtsmedizinischen Institute des Landes mit Billigung des Justizministeriums personenbezogene Daten über Blutalkoholuntersuchungen jahrzehntelang aufbewahren. Während das Verkehrszentralregister in Flensburg Daten über Alkoholfahrten nach zwei Jahren löschen muß und alkoholbedingte Straftaten im Bundeszentralregister nach fünf Jahren getilgt werden, speichern die sechs Untersuchungsstellen im Land diese Daten teilweise seit den 40er Jahren. Die rechtsmedizinischen Institute, so Leutze, begründeten ihre rechtswidrige Datensammlung mit Forschungszwecken. Obwohl die Wissenschaftler bereit seien, mit anonymisierten Blutproben zu arbeiten, weigere sich das Justizministerium, ein anonymisiertes Verfahren zu testen. Im Land werden jährlich rund 38.000 Blutproben untersucht. Während die Chemische Landesuntersuchungsanstalt die Blutentnahmeprotokolle gleich nach der Untersuchung zurückgibt, bewahrt sie das Chemische Untersuchungsamt zehn Jahre lang auf.
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