: Abgesegnet
Wer als Deutscher im Ausland einen Professorentitel verliehen bekommt, darf diesen auch in Deutschland führen, wenn die Herkunft deutlich gemacht wird. Das Landgericht Lüneburg gab gestern der Klage eines Chefarztes aus dem Landkreis Harburg statt (Aktenzeichen: 1 A 70/95), dem die Universität von La Paz/ Bolivien 1992 den Titel „Profesor honorario“verliehen hatte. Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur hatte seinen dementsprechenden Antrag abgelehnt.
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