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Abgastest für Kat-Autos und Diesel

Bonn (AP) — Auch Autos mit geregeltem Dreiwege-Katalysator und Diesel müssen ab 1. Oktober 1993 regelmäßig zur Abgasuntersuchung. Die entsprechende Verordnung hat das Bundeskabinett gestern beschlossen. Sie muß noch vom Bundesrat gebilligt werden.

Für neue Autos mit Benzinmotor und geregeltem Katalysator gilt die Testpflicht erstmals nach drei Jahren und dann alle zwei Jahre. Alle anderen Autos müssen künftig jährlich zur Abgassonderuntersuchung (ASU I). Für Motorräder gibt es weiterhin keine Test-Pflicht. Diesel- PKW und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht sollen durch die Messung der Ruß-Emission geprüft werden. Auch neue Diesel-Autos müssen dabei erstmals nach drei Jahren und dann alle zwei Jahre zum Test, leichte Nutzfahrzeuge alle zwei Jahre.

Der baden-württembergische Verkehrsminister Hermann Schaufler forderte, die Bundesregierung solle die sofortige Markteinführung von schwefelarmem Diesel unterstützen. Die steuerliche Förderung müsse spätestens 1993 kommen. Der schwefelarme Sprit verringere die Schwefeldioxidemissionen um 15 bis 25 Prozent und den Ausstoß von Ruß um 20 bis 30 Prozent.

Großflächige Fahrverbote für Autos und Laster ohne Katalysator bei erhöhten Ozonwerten will die niedersächsische Umweltministerin Monika Griefahn mit Hilfe einer Bundesratsinitiative einführen. Angesichts steigender Ozonwerte könne die Untätigkeit der Bundesregierung nicht hingenommen werden.

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