: Abgang Laras Tochter
■ Urteil gegen den Diebstahl geistigen Eigentums
Das Urteil, das dem Verlag Bertelsmann den weiteren Vertrieb des Romans „Laras Tochter“ verbietet, ist nicht verständlich ohne den vorausgegangenen Erfolg eines anderen Buches: Alexandra Ripleys Roman „Scarlet“, eine Fortschreibung von Margaret Mitchells „Vom Winde verweht“, das wie die Vorlage zum Bestseller wurde.
Im Fall Ripley waren es freilich die Rechtsanwälte der Erben, die in Erwartung des Ablaufs der Schutzfrist für den Roman von Mitchell den – gelungenen und lukrativen – Versuch machten, durch die Blockierung des Namens der Hauptfigur, Scarlet, eine weitere Schutzfrist von siebzig Jahren zu erreichen. Und dies galt dann auch für die gesamte Nebenindustrie: vom T-Shirt bis zur Blumenvase.
Diese Pfiffigkeit sollte im Fall von „Laras Tochter“ wiederholt werden. Diesmal freilich nicht nur auf industriellem Niveau, sondern unter Parallel- und Fortschreibung ganzer Handlungsstränge aus dem „Doktor Schiwago“ des nobelpreisgekrönten russischen Romanciers Boris Pasternak.
Der Inhaber der Urheberrechte hat mit Recht gegen diese hemmungslose Ausbeutung fremden geistigen Eigentums durch Bertelsmann geklagt und nun in der zweiten Instanz gewonnen.
Dieses Urteil wird hoffentlich (es droht noch eine dritte Instanz) nicht nur dieses Projekt zu Fall bringen, sondern auch weiteren Geschäftemachern die Laune auf ähnliche Projekte verderben. Klaus Wagenbach
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